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Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen

Ankündigung

Das Kompetenzzentrum veröffentlicht seine Fortbildungsveranstaltungen in der Veranstaltungsdatenbank NLC (Niedersächsisches LernCenter: https://nlc.info/) und teilt diese den Schulen per E-Mail mit. Die Ankündigungen enthalten detaillierte Informationen über die Veranstaltungen. Bestandteil der Ankündigungen sind diese „Allgemeinen Bedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen“.

Adressatinnen und Adressaten

Adressatinnen und Adressaten der Fortbildungsveranstaltungen sind Lehrerinnen und Lehrer, Schulsozialarbeitende sowie weiteres pädagogisches Personal an eigenverantwortlichen Schulen, Ersatzschulen und Schulen in freier Trägerschaft. Außerdem richten sich die Fortbildungsangebote an Ausbilderinnen und Ausbilder der Studienseminare.

Anmeldung

Die Anmeldung zu einer Fortbildungsveranstaltung erfolgt i.d.R. über das Niedersächsische LernCenter NLC. Jede/r Fortbildungsinteressierte legt sich dort einen persönlichen Account an, dessen Daten bitte immer aktuell zu halten sind (siehe auch „Anmeldehinweise“).
Nach einer erfolgreichen Anmeldung erhalten Sie immer eine vom NLC generierte Anmeldebestätigung. Mit dieser Anmeldung akzeptieren Sie die ›Allgemeinen Bedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen‹. Ca. ein bis zwei Wochen vor Fortbildungsbeginn wird Ihnen und der in Ihrem Account angegebenen Dienststelle per E-Mail eine Einladung zur Veranstaltung zugesandt. Damit entsteht eine Zahlungsverpflichtung. Diese gilt auch, wenn Sie kurzfristig verhindert sind. In einem solchen Falle können Sie eine Ersatzperson benennen.
Zu Veranstaltungen des Evangelischen Bildungszentrums erfolgt die Anmeldung direkt im Bildungszentrum.

Ausfall von Veranstaltungen

Die Absage von Veranstaltungen aus einem unvorhersehbaren Grund (z.B. Erkrankung der Veranstaltungsleitung bzw. der Referierenden oder zu geringe Teilnehmendenzahl) bleibt vorbehalten. In diesem Fall werden keine Kosten erhoben. Bereits begonnene Veranstaltungen (z.B. Weiterbildungsmaßnahmen, die sich über mehr als ein Kalenderjahr erstrecken) können in besonderen Fällen (z. B. erhebliche Verringerung der Teilnehmendenzahl, Erkrankungen der Veranstaltungsleitung bzw. der Referierenden) ebenfalls abgesagt oder neu terminiert werden. In diesem Fall werden nur die Kosten für die bis dahin besuchten Veranstaltungen erhoben.

Berücksichtigung von Beeinträchtigungen

Personen mit Beeinträchtigungen werden gebeten, bei der Meldung unter „Bemerkungen“ mitzuteilen, welche Vorkehrungen notwendig sind, damit die Beeinträchtigungen bei der Organisation am Tagungsort berücksichtigt werden können, z. B. barrierefreier Zugang.

Datenschutz

Erforderliche personenbezogene Daten werden für die Anmeldung und Durchführung der Veranstaltung nach den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG) verarbeitet.

Genehmigung der Schulleitung

Die Genehmigung der vorgesetzten Dienststelle (für Lehrkräfte und Schulsozialpädagog*innen die Schulleiterin bzw. der Schulleiter) zur Teilnahme ist die Voraussetzung für die Anmeldung zu einer Fortbildungsveranstaltung (Präsenz- und Onlineveranstaltungen) und die dienstrechtliche Absicherung. Das gilt auch für Lehrkräfte/ Schulsozialarbeitende in Elternzeit. Im Zuge der Online-Anmeldung muss bestätigt werden, dass diese Genehmigung vorliegt.
Hinweis: Ein Antrag auf Genehmigung einer Dienstreise (Aus- und Fortbildungsreise) ist an die vorgesetzte Dienststelle zu richten. Die Entscheidung über Unterrichtsbefreiung sowie über eine Beteiligung der Lehrkräfte/Schulsozialpädagog*innen an den Kosten trifft ebenfalls die vorgesetzte Dienststelle.

Einladung

Die Einladung wird durch das Kompetenzzentrum in der Regel ca. ein bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail an die von der Lehrkraft in der Veranstaltungsdatenbank eingegebene E-Mail-Adresse gesandt. Mit der Zusendung der Einladung wird die Anmeldung für beide Seiten verbindlich. Die Einladung verpflichtet grundsätzlich zur Teilnahme an der gesamten Veranstaltung bzw. Veranstaltungsreihe. Falls der Kurs nicht zustande kommt oder überbucht ist, erhalten Sie ebenfalls ca. ein bis zwei Wochen vor dem vorgesehenen Veranstaltungstermin eine schriftliche Absage.
Ohne Einladung ist eine Teilnahme grundsätzlich nicht möglich.

Kosten

Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen ist die Höhe des Teilnahmeentgeltes bei den jeweiligen Ausschreibungen ausgewiesen. Vertrags- und Zahlungspartner ist grundsätzlich die Schule/Dienststelle. Bevor eine Anmeldung erfolgt, holt die/der Teilnehmende die Zustimmung der Schulleitung/Dienststelle ein und klärt die Übernahme der Teilnahmekosten. Sofern es eine Zustimmung der Verantwortlichen zur Teilnahme, aber keine volle oder anteilige Kostenzusage gibt, gilt sie/er für das Kompetenzzentrum als Selbstzahler*in.
Die Teilnahme von Selbstzahler*innen, auch von Personen, die nicht im niedersächsischen Landesdienst stehen, ist grundsätzlich möglich. Zeitgleich mit der Einladung zu der Veranstaltung erhalten die Schulen/Dienststellen oder Selbstzahler*innen Rechnungen über die zu entrichtende Veranstaltungsgebühr und das Zahlungsziel. Schulen mit eigenem Girokonto können auch eine Einzugsermächtigung erteilen. Die Erstattung der Reisekosten der Teilnehmenden kann aus dem Schulbudget erfolgen (vgl. Haushaltswirtschaftliche Vorgaben für das Budget der Schule, RdErl. d. MK vom 14.12.2007 – SVBl. 2008 S. 7). Für bestimmte Veranstaltungen (z. B. mit hoher bildungspolitischer Priorität oder zur Vermittlung einheitlicher Standards) werden die Veranstaltungs- und Reisekosten der Teilnehmenden aus Landesmitteln übernommen. Darauf wird in der Ausschreibung gesondert hingewiesen.

Reisekostenerstattung

Reisekosten werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gezahlt.
Voraussetzung für die Erstattung von Reisekosten ist das fristgerechte Einreichen eines vollständig und fehlerfrei ausgefüllten Reisekostenantrages. Dieser kann unter http://www.extra.formularservice.niedersachsen.de/cdmextra/cfs/eject/pdf/427.pdf?MANDANTID=5&FORMUID=035_002n heruntergeladen werden.

Rücktritt/Abmeldung

Ein Rücktritt von einer Veranstaltung kann per E-Mail oder auch telefonisch beim Kompetenzzentrum erfolgen. Geht die Abmeldung vor der Einladung ein, entstehen keine Kosten. Abmeldungen nach Erhalten der Einladung bzw. Nichterscheinen entbinden nicht von der Zahlung der Veranstaltungsgebühr. Der entsendenden Schule/Dienststelle werden die Kosten bis zur Höchstgrenze der vollen Veranstaltungsgebühr in Rechnung gestellt. Für die gemeldete Person kann jedoch im Falle der Verhinderung eine geeignete Ersatzperson mit allen erforderlichen Daten benannt werden. Die Änderung ist per E-Mail oder Telefon anzuzeigen. In diesem Fall entstehen keine Stornierungskosten.

Schulen in freier Trägerschaft

Lehrkräfte/Beschäftigte aus Schulen in freier Trägerschaft können im Rahmen der verfügbaren Plätze auf eigene Kosten teilnehmen.

Teilnahmebescheinigung

Sobald die Anwesenheitsliste von der Veranstaltungsleitung an das Kompetenzzentrum übermittelt wurde, erhalten die Teilnehmer*innen eine Nachricht darüber, dass die Teilnahmebescheinigung im NLC zum Herunterladen zur Verfügung steht.
Das Land Niedersachsen verpflichtet die dort beschäftigten Personen, nach Einladung zur Teilnahme an allen Veranstaltungen dieser Maßnahme und zur Erbringung der geforderten Leistungen. Die Teilnahme schließt die Freistellung von entgegenstehenden dienstlichen Verpflichtungen im erforderlichen Umfang ein. Das Verlassen einer Veranstaltung muss der Veranstaltungsleitung und der Schule/Dienststelle mitgeteilt und begründet werden. Mit Verlassen der Veranstaltung erlischt auch die Entpflichtung von dienstlichen Obliegenheiten. Eine Entpflichtung aus einer mehrteiligen Maßnahme kann nur mit besonderer Begründung und mit Zustimmung der bzw. des Dienstvorgesetzten auf schriftlichem Wege erfolgen. Andernfalls kann die Rückerstattung der bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens angefallenen Kosten gefordert werden.

Teilnahmepflicht

Das Land Niedersachsen verpflichtet die dort beschäftigten Personen, nach Einladung zur Teilnahme an allen Veranstaltungen dieser Maßnahme und zur Erbringung der geforderten Leistungen. Die Teilnahme schließt die Freistellung von entgegenstehenden dienstlichen Verpflichtungen im erforderlichen Umfang ein. Das Verlassen einer Veranstaltung muss der Veranstaltungsleitung und der Schule/Dienststelle mitgeteilt und begründet werden. Mit Verlassen der Veranstaltung erlischt auch die Entpflichtung von dienstlichen Obliegenheiten. Eine Entpflichtung aus einer mehrteiligen Maßnahme kann nur mit besonderer Begründung und mit Zustimmung der bzw. des Dienstvorgesetzten auf schriftlichem Wege erfolgen. Andernfalls kann die Rückerstattung der bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens angefallenen Kosten gefordert werden.

Überzeichnung

Übersteigt die Zahl der Meldungen die maximale Teilnehmendenzahl, so erfordert das Mitbestimmungsrecht für Beschäftigte im niedersächsischen Landesdienst eine Beteiligung des Schulhauptpersonalrates, der/ des Gleichstellungsbeauftragten und ggf. der Vertrauenslehrkraft für Schwerbehinderte im RLSB. Bei einer deutlichen Überzeichnung ist der Veranstalter bemüht, eine weitere themengleiche Fortbildung anzubieten. Die im Rahmen des Auswahlverfahrens nicht berücksichtigten Teilnehmer*innen werden über die Entscheidung und über einen möglichen zusätzlichen Termin informiert. Bei einer erneuten Meldung werden die nicht berücksichtigten Personen im Rahmen der Anmeldefrist bevorzugt behandelt, wenn sie bei ihrer Anmeldung auf die erhaltene Absage im Feld „Bemerkungen“ hinweisen.

Das Auswahlverfahren unterliegt festgelegten Auswahlkriterien:

1. Sofern zeitnah eine Fort-bzw. Weiterbildung desselben Inhalts (gesichert, innerhalb von 6 Monaten) angeboten wird:
a) Zugehörigkeit zur Zielgruppe der Veranstaltung
b) Schwerbehinderung
c) Reihenfolge der Anmeldung

2. Sofern zeitnah keine Fort-bzw. Weiterbildung desselben Inhalts angeboten wird:
a) Termingerechte und ordnungsgemäße Anmeldung
b) Zugehörigkeit zur Zielgruppe der Veranstaltung
c) Schwerbehinderung
d) Gründe zur Herstellung der gleichen Stellung von Frauen und Männern
e) Max. 2 Personen (Landesbedienstete) pro Schule
f) Losverfahren

3. In der Ausschreibung der Veranstaltung festgelegte Kriterien, die zuvor mit dem Schulbezirkspersonalrat und ggf. den Gleichstellungsbeauftragten abgestimmt wurden.

Zur Prüfung der Kriterien dienen ausschließlich die NLC-Daten der angemeldeten Personen. Diese sind für die Aktualität und Korrektheit (Dienststelle, Funktion, Schwerbehinderung u. ä.) der Daten verantwortlich.